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2QNewsletter #1 vom 19.09.2011


Nachhaltiges Modernisieren -

Stichtag 31.12.2011: Nachrüstung im Dach nicht vergessen.

Die Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV 2009) verlangt die Nachrüstung aller nicht gedämmten Dächer und obersten begehbaren Geschossdecken beheizter Gebäude bis zum 31.12.2011.

Hierbei ist es zunächst einmal uninteressant, ob der Eigentümer das Haus selbst bewohnt oder es vermietet. Bei Bedarf kann man Fördermittel der KfW-Förderbank für diese Investitionen beantragen. Ist das Eigentum vermietet, lassen sich die Nachrüstungskosten auf die Mieter umlegen, sofern man Energieeinsparungen belegen kann.

Nicht nachzurüsten ist in folgenden Ausnahmefällen:

  • Wenn Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern am 01. Februar 2002 ihr Eigentum selbst bewohnten.
  • Aber: Wurde das selbst bewohnte Ein- oder Zweifamilienhaus nach dem 31. Januar 2002 erworben, gilt für den Eigentümer die Dämmpflicht trotzdem.
  • Wenn die Investitionskosten einer Dämmung nicht innerhalb einer angemessenen Zeit refinanzierbar sind.

Mit Kontrollen der Baurechtsbehörden nach dem 31.12.2011 ist zu rechnen. Wir stehen Ihnen jederzeit für Beratung und weitere Informationen zu diesem Thema zur Verfügung.

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