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2QNewsletter
#1 vom 19.09.2011
Nachhaltiges Modernisieren - Stichtag 31.12.2011: Nachrüstung im Dach nicht vergessen.
Die Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV 2009) verlangt die Nachrüstung aller nicht gedämmten Dächer und obersten begehbaren Geschossdecken beheizter Gebäude bis zum 31.12.2011.
Hierbei ist es zunächst einmal uninteressant, ob der Eigentümer das Haus selbst bewohnt oder es vermietet. Bei Bedarf kann man Fördermittel der KfW-Förderbank für diese Investitionen beantragen. Ist das Eigentum vermietet, lassen sich die Nachrüstungskosten auf die Mieter umlegen, sofern man Energieeinsparungen belegen kann.
Nicht nachzurüsten ist in folgenden Ausnahmefällen:
Mit Kontrollen der
Baurechtsbehörden nach dem 31.12.2011 ist zu rechnen. Wir stehen Ihnen
jederzeit für Beratung und weitere Informationen zu diesem Thema zur Verfügung.
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